Sozial Schweiz

Als die Schweiz Unangepasste und Arme wegsperrte

Behörden in der ganzen Schweiz wiesen bis 1981 Zehntausende Männer und Frauen ohne Gerichtsverfahren in Anstalten ein. Eine Expertenkommission hat jetzt die «administrativen Versorgungen» aufgearbeitet. Die Erkenntnisse kratzen am Selbstbild des Landes.

Die «Administrativjustiz» gehöre «zum Empörendsten, das man sich vorzustellen vermag». Das befand 1939 ein Zeitzeuge, den achtzig Jahre später die Unabhängige Expertenkommission (UEK) prominent zitiert: der Berner Schriftsteller und Reformer Carl Albert Loosli. Während Straftätern das Recht auf ein Gerichtsverfahren zustehe, fehle dies den Leuten, die von Fürsorge- und anderen Verwaltungsbehörden weggesperrt würden, klagte er an. In Schweizer Anstalten gebe es «Staatssklaven, mit Leib und Leben der Willkür der Behörden ausgeliefert». Und das Erstaunlichste: «Kein Hahn kräht danach.»

Loosli, unehelicher Sohn einer Bauerstochter, war als junger Mann selber in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen worden. Doch kritische Stimmen wie seine prallten lange am System ab. Erst 1981 hoben die Kantone ihre Versorgungsgesetze auf, der Bund revidierte das Zivilgesetzbuch. Dies vor dem Hintergrund, dass sich das Sozialwesen professionalisiert hatte und die Gesellschaft nach 1968 liberaler geworden war. Den entscheidenden Ausschlag gab aber internationaler Druck: Die Schweizer Praxis, jüngeren und älteren Erwachsenen mit einem Federstrich die Freiheit zu entziehen, war nicht mit der zuvor ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren

Ein «Haus der anderen Schweiz»

Die Betroffenen, die unschuldig im Gefängnis gesessen hatten, wurden damals nicht rehabilitiert. Aus Scham schwiegen vorerst auch sie. «Wir hatten das Stigma ‹Zuchthäusler›, waren aber nie straffällig», sagt Ursula Biondi. Die heute 69-Jährige war als junge Frau zur Umerziehung in der Strafanstalt Hindelbank «administrativ versorgt», wie das bürokratisch hiess (siehe Seite 14). Nach der Jahrhundertwende begannen Mutige, darunter Biondi, ihre Geschichten zu erzählen. Medien griffen sie auf, das Thema kam doch noch auf die politische Agenda. Zwischen 2011 und 2016 folgten zwei bundesrätliche Entschuldigungen, ein Rehabilitierungsgesetz und der Parlamentsbeschluss, Opfern aller fürsorgerischer Zwangsmassnahmen einen Solidaritätsbeitrag auszurichten. Neben den administrativ Versorgten drängten auch ehemalige Verding- und Heimkinder sowie Zwangssterilisierte auf Anerkennung ihres Leids und Wiedergutmachung («Schweizer Revue» 5/2018).

Der Bundesrat setzte die UEK ein, die speziell die administrativen Versorgungen untersuchen sollte. Über dreissig Forscherinnen und Forscher machten sich an die Arbeit. Nach vierjähriger Tätigkeit publizierte die Kommission in den letzten Monaten zehn Bände, darunter Porträts von Betroffenen. Diesen Herbst stellte sie ihren Schlussbericht vor und empfahl weitere Massnahmen zur Rehabilitierung. Sie reichen von zusätzlichen finanziellen Leistungen an die Opfer bis zur Anregung, ein «Haus der anderen Schweiz» als Ort der Wissensvermittlung über jene Vorgänge zu gründen. Die Schweizer Justizministerin Karin Keller-Sutter nahm die Empfehlungen entgegen. Es geht dabei auch um die noch nicht entschiedene Frage, ob die abgelaufene Frist für den Solidaritätsbeitrag von 25 000 Franken pro Person wieder geöffnet werden soll. Dadurch könnten sich weitere Betroffene melden. Auch solche, die im Ausland leben und den Antrag bisher verpasst haben.

Repression im Rechtsstaat

Vierhundert Seiten historisches Wissen umfasst der Bericht der Expertenkommission, und er hält dem Land einen Spiegel vor. Man kann es nicht anders sagen: Für Menschen am Rand der Gesellschaft, für Mittellose und nicht ganz Konforme, war die Schweiz bis in die jüngste Vergangenheit ein ungemütlicher, ja repressiver Ort. Es gab ein Recht zweiter Klasse, und nur wenige störten sich daran. Die wichtigsten Befunde der UEK, kurz zusammengefasst und eingeordnet:

  • Mindestens 60 000 Personen wurden im 20. Jahrhundert in 650 Anstalten administrativ versorgt. Die Zahl ist höher als erwartet. Das Wegsperren ausserhalb des Strafrechts war nicht bloss eine Skurrilität schweizerischen Rechts, es hatte System.
  • Vorwiegend die Unterschicht geriet ins Visier der Administrativjustiz: Arme und Randständige ohne feste Arbeitsstelle, ohne soziale oder familiäre Netze. Aber auch Minderheitsangehörige wie die Jenischen wurden versorgt, und nach dem Zweiten Weltkrieg vermehrt aufmüpfige Jugendliche.
  • Den Entscheid zur Internierung fällten Milizbehörden: Gemeinderäte, kommunale Fürsorgekommissionen, Vormünder. Der Gewerbler, die Hausfrau, der Buchhalter: Sie entschieden am Feierabend über das Schicksal von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Auch Regierungsräte und Regierungsstatthalter taten dies. Begründet wurde der Schritt mit fürsorgerischen und erzieherischen Zielen oder dem Schutz der Gesellschaft. Moralische Bewertungen und traditionelle Geschlechterbilder prägten die Urteile: Männern – sie machten 80 Prozent der Versorgten aus – wurde «Arbeitsscheu» und Alkoholismus vorgeworfen, Frauen «Liederlichkeit».
  • Einige der vielen Anstalten in der Schweiz dienten gleich mehreren Zwecken. So kam es, dass administrativ Versorgte in Gefängnissen unter dem gleichen Dach lebten wie verurteilte Straftäter. Auch in Zwangsarbeitsanstalten, Arbeiterkolonien, Erziehungsanstalten, Trinkerheilstätten und Armenhäuser wurden sie eingewiesen. In den unterdotierten, wenig beaufsichtigten Institutionen mussten die Männer körperliche Arbeit im Freien verrichten, Frauen wurden in der Hauswirtschaft eingesetzt. Die Zwangsarbeit war gar nicht oder schlecht entlöhnt.
  • Das einschneidende Erlebnis einer Internierung begleitete Betroffene auch nach der Entlassung, oft ein Leben lang. Einige zerbrachen, andere wanderten aus. Manche leben bis heute in prekären Verhältnissen. Das Ziel, «Gefährdete» in die Gesellschaft einzugliedern, verfehlten die Behörden. Faktisch verstärkten die Versorgungen Probleme und Ausgrenzung.

Schon damals Unrecht

Ganz klar: Aus heutiger Sicht erscheinen die Eingriffe in die persönliche Freiheit unverhältnismässig, die Fürsorgemethoden brachial. Doch es waren andere Zeiten, und die Versorgungen beruhten auf Gesetzen. Wurden sie erst im Rückblick zu Unrecht? Nein, antwortet die Kommission. Die Versorgungsgesetze hätten geltende Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt. Die Leute wurden auf unbestimmte Zeit versorgt, nicht angehört, oft ohne rechtsgültigen Erlass weggesperrt, vielerorts gabs keine Rekursmöglichkeit an ein unabhängiges Gericht. Auch waren die Gesetze schwammig, so dass die Behörden sie flexibel auslegen konnten. Anfänglich waren die Einweisungen in Anstalten für den Staat eine kostengünstige Art, die Armen zu managen. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts entwickelten sie sich zu Instrumenten sozialer Kontrolle. Landauf, landab wusste man: Wer den Weg der Wohlanständigkeit verliess, riskierte die Versorgung. Es war denn auch nicht nur die Obrigkeit, die aktiv wurde. Nicht selten sei die Massnahme nach Hinweisen aus der Familie, der Nachbarschaft, von Pfarrern oder Lehrern zustande gekommen, halten die Forscher fest. Sie sprechen von «Marginalisierungspraktiken, die tief in der schweizerischen Gesellschaft verankert waren».

Wohl auch deswegen hielten sich die Versorgungsgesetze so lange. Der sozialpolitische Rückstand der Schweiz trug ebenfalls dazu bei: Die tragenden Sozialversicherungen wurden hier später eingeführt als in anderen europäischen Ländern. Jedenfalls ist jetzt offiziell belegt: Das Selbstbild der Schweiz – Land der Geranien, des Wohlstandes, der Freiheit und der direkten Demokratie – gilt es um eine Kehrseite zu vervollständigen. Wichtig werde die Erinnerungsarbeit sein, sagt UEK-Mitglied Thomas Huonker. Er war einer der ersten Historiker, der Zwangseingriffe erforschte. Er unterstreicht: «So wie die schöne Geschichte von Wilhelm Tell immer wieder aufs Neue erzählt wird, wird auch das düstere Kapitel der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen immer wieder erzählt werden müssen.»

Kampf für Gerechtigkeit

Ursula Biondi war 17 Jahre alt, als sie 1967 in die Strafanstalt Hindelbank kam. Nicht dass sie etwas verbrochen hatte. Vielmehr wurde sie von der Zürcher Amtsvormundschaft in «ein geschlossenes Erziehungsheim» eingewiesen, weil sie als Minderjährige schwanger geworden war. Zuvor war die lebenslustige junge Frau vorübergehend in einem Töchterheim untergebracht, aus dem sie mehrmals ausriss. Doch zuhause mit den Eltern gab es Konflikte um Ausgang, Mode, Musik. Der Vater mit italienischen Wurzeln wollte wegen der Einbürgerung nicht negativ auffallen. So gaben die Eltern ihr Einverständnis zur erneuten Platzierung der Tochter. Was sie nicht wussten: das «Erziehungsheim» war ein Frauengefängnis, in dem auch Kriminelle einsassen. Eine Ausbildung konnte Ursula dort nicht absolvieren. Als sie ihren Sohn zur Welt brachte, nahmen die Behörden ihn weg und drängten sie, das Kind zur Adoption freizugeben. Doch sie wehrte sich und bekam ihr Baby drei Monate später zurück. Nach einem Jahr in Hindelbank, wo sie in der Wäscherei zwangsarbeiten musste, wurde sie 1968 entlassen. Sie zog nach Genf in die Anonymität, gründete eine Familie, machte als Informatikerin bei einer UNO-Organisation Karriere, war im Sozialbereich tätig. «Ich hatte Glück», sagt sie, «und das war hart erarbeitet.» Denn sie sei schwer traumatisiert gewesen. Die Angst, als ehemalige Hindelbank-Insassin enttarnt zu werden, prägte sie lange Zeit. Die erlittene Ungerechtigkeit quälte sie. 2002 publizierte Ursula Biondi ihre Lebensgeschichte, die Zeitschrift «Beobachter» griff sie auf. Biondi setzte sich daraufhin während Jahren an vorderster Front für Aufarbeitung und Wiedergutmachung der «administrativen Versorgungen» ein. Der Begriff sei verharmlosend, warnt sie: «Dahinter steckt eine hundert Prozent grausame Behördenwillkür.» Den Bericht der Expertenkommission wertet sie als gelungen. Doch eines stört die engagierte Frau, der die Universität Freiburg 2013 den Ehrendoktortitel verlieh, immer noch: Wegen der viel zu spät erfolgten Rehabilitation der einst «Versorgten» sei der nachfolgenden Generation nie bewusst geworden, welche Freiheiten es zu erkämpfen gab: «Für Lebensweisen, die heute allseits akzeptiert sind, wurden wir noch mit Einsperren sanktioniert.» Damit die Heutigen wachsam bleiben gegen Behördenwillkür, hält Biondi Vorträge an Schulen.

Flucht in die Fremdenlegion

Peter Paul Moser war 21-jährig, als ihn die Bündner Vormundschaftsbehörde 1947 administrativ in die Arbeiterkolonie Herdern im Kanton Thurgau versorgte. Der junge Mann verstand die drastische Massnahme nicht, hatte er doch als Schaustellergehilfe und zuvor in einer Fabrik gearbeitet. Doch als Jenischer war er dem Zugriff der Behörden schon länger ausgesetzt. Als Kleinkind hatte ihn das Pro-Juventute-Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» der Familie entrissen und in ein Waisenhaus gebracht. Ziel war, die Kinder der Fahrenden zu sesshaften Bürgern zu erziehen. Später platzierte ihn sein Vormund, Hilfswerkleiter Alfred Siegfried, bei einer Pflegefamilie auf einem Bauernhof. Siegfried war ein verurteilter Pädophiler, was die schier unglaubliche Doppelmoral entlarvt. In seiner dreibändigen Autobiografie schrieb Peter Paul Moser später: «Mit der Trennung von der Familie beginnt die Verfolgung eines Mitglieds einer ethnischen Minderheit: Eingriff in die menschliche Sphäre, Diskriminierung, Freiheitsberaubung, Versorgungen, Einweisungen in Arbeitskolonien bis zur Versorgung in eine geschlossene Anstalt, mit dem Gedanken, eine ganze Volksgruppe auszurotten.» Mithilfe seines Arbeitgebers entging er 1947 der Internierung vorerst. Aus Angst überschritt er bei Genf die Schweizer Grenze und meldete sich in Annecy bei der Fremdenlegion. Die Polizei brachte ihn zurück in die Schweiz, wo die Behörden ihn wieder in die Arbeitskolonie einwiesen. Moser floh abermals, bekam eine Stelle in einer Maschinenfabrik. Auf dem Weg dorthin liess ihn der Vormund verhaften und in die Strafanstalt Bellechasse im Kanton Freiburg transportieren. Das dortige Regime beschreibt er als menschenverachtend. Nach der Entlassung aus der Anstalt platzierte ihn der Vormund auf einem Bauernhof und verbot ihm die Heirat. Erst in den 1950er-Jahren gelang es Peter Paul Moser, sich von der Bevormundung zu lösen und eine Familie zu gründen. Später engagierte er sich in der Stiftung «Naschet Jenische» für die Aufarbeitung und Wiedergutmachung der systematischen Kindswegnahmen am fahrenden Volk. Dass sich der Bundesrat 1986 bei den Jenischen entschuldigte, erlebte Moser noch, nicht jedoch seine Rehabilitierung als administrativ Versorgter. Er starb 2003, 77-jährig, an einem Herzinfarkt.

Die zehn Bände der Expertenkommission sind online kostenlos verfügbar: www.uek-administrative-versorgungen.ch

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