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Weltwoche-Bombe: Bersets Affäre wird Staats-Skandal

SP-Bundesrat habe bei Geliebter Abtreibung verursacht, Elite-Einheit Tigris mobilisiert. Frau hat Buchprojekt: Steht Berset vor Karriere-Aus?16.9.2021  Lukas Hässig460 Kommentare  121.146

Die „Weltwoche“ zündet heute einen Sprengsatz der Extra-Klasse. Gestützt auf Strafakten der Affäre von Bundesrat Alain Berset mit einer jungen Künstlerin enthüllt das Blatt Details, die das Aus der steilen Polit-Karriere des Freiburgers bedeuten könnten.

Die bisher geheimen Informationen der seit letztem Winter bekannten Affäre mit einer knapp 15 Jahre jüngeren Frau aus Zürich, die schreiben und musizieren kann und heute einen kleinen Sohn hat, sind an Explosivität kaum zu überbieten.about:blankhttps://acdn.adnxs.com/dmp/async_usersync.html

Trotzdem findet sich in den grossen Online-Plattformen von Blick, Tages-Anzeiger, Watson und NZZ bis jetzt kein Wort zur Weltwoche-Titelstory. Verfasst hat sie Ex-SVP-Nationalrat und heutiger Weltwoche-Autor Christoph Mörgeli.

Dabei hat das Zürcher Wochenmedium offensichtlich alles in der Hand. Die Frau habe im November 2019, als Alain Berset vor seiner Wiederwahl als Bundesrat stand und sich prominent für „Kinderrechte“ ins Zeug legte, den Gesundheitsminister per Email angeschrieben.

Sie habe ihm in ihrem Vorstoss vor 2 Jahren vorgeworfen, „bei ihr eine Abtreibung verursacht zu haben“, so die Weltwoche. Berset soll ihr 100’000 Franken „für eine angeblich ‚ausstehende Schuld’“ zukommen lassen.

Bei Berset gingen sofort alle Alarmlampen an, wie die Weltwoche in ihrem ausführlichen Artikel minutiös aufzeigt. Eine eigentliche Taskforce, mit Bersets gewieftem Kommunikationschef und dem Generalsekretär des Innenministeriums, nahmen sich der Krise an.

Save Alain.

Der Generalsekretär gab der Künstlerin rasch zu verstehen, dass der Bundesrat der Sozialdemokraten und oberste Gesundheits-Verantwortliche des Landes nach der „kurzzeitigen Beziehung“ mit seiner Familie „im Reinen“ sei.

Laut Weltwoche-Mörgeli habe der vom Schweizer Steuerzahler besoldete Berset-Stabschef mit dieser Aussage gegenüber der Frau Falsches gesagt. Die Affäre war nicht kurz, sondern zog sich offenbar über mehrere Jahre hinweg.

Und weil der Fall in Bern mehrere gutbezahlte Beamte und später die Bundesanwaltschaft und Polizei auf Trab hielt, habe es sich längst nicht mehr um eine wie behauptet „rein private Angelegenheit“ gehandelt.

Scharfsinnig erkannte dies auch die Frau, wie sich rasch zeigen sollte.

„Wenn herauskommt, dass Herr Bundesrat seine Frauengeschichten durch einen vom Staat finanzierten Sekretär abhandeln lässt, könnte sich die Täterrolle wegen Amtsmissbrauchs auf Ihren Chef wenden“, habe die Künstlerin laut der Zeitung dem Generalsekretär des Innendepartements geantwortet.

Bersets Taskforce mit dessen engsten Mitstreitern am Tisch wählten in der Folge eine Strategie mit dem kleinstmöglichen Schaden für ihren Bundesrat.

Die Frau sollte demnach mittels Strafbefehl abgeurteilt werden, um ja keinen öffentlichen Prozess mit absehbarem Aufsehen im Volk zu riskieren.

Doch wie? Die Künstlerin schaltete Anfang Dezember 2019 einen Gang hoch. Sie begann, auf dem Instagram-Account von Bersets Frau Beiträge zu markieren.

Nun brauchte es schweres Geschütz, beschlossen Bersets Leute. Dessen persönlicher Berner Verteidiger schickte der Frau per Email darauf eine unmissverständliche Drohung.

Eine Verurteilung würde „mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre bisherige Karriere beenden“, so der Anwalt in seinen Ausführungen.

Die Frau gilt in der Kunstszene als riesiges Talent, sie hatte Bundesrat Berset im Rahmen einer Reise des SP-Magistraten zu Beginn von dessen Bundesratszeit kennengelernt. Damals war sie 25, er 40.

Das Mail von Bersets Verteidiger erzielte laut Weltwoche nicht den gewünschten Effekt. Falls sie rechtlich drangsaliert würde, würde sie „alles auf den Tisch legen“, habe die Frau per Mail dem Fürsprecher geantwortet.

Dazu gehörten nicht nur Informationen rund um die behauptete Abtreibung, sondern auch zur „Verwendung des Bundesratsfahrzeugs für Affärenbesuche, zum Teil in Deutschland“.

Laut der Frau betreibe Alain Berset zudem „bestimmte Mailadressen, ‚um sich zu decken‘, so etwa ‚alaintigrillo‘“, wie sie später ausführen sollte.

Die Lage für Chef Berset wurde immer dramatischer. Als nächstes Manöver versuchte dessen Anwalt sein Glück mit einem Psychiater. Der unterstellte der Frau mittels Ferndiagnose eine akute „Schizophrenie“.

Auch das half nichts. Und so entschieden sich Berset, sein Anwalt und die Berater des Bundesrates, in ihrer Not aufs Ganze zu gehen. Dem Schein nach vereinbarte Bersets Verteidiger mit der Künstlerin einen Geld-Übergabe-Ort für den 13. Dezember.

Statt versprochenem Frieden kams zum brutalen Krieg. Am Morgen des 13. Dezember, einem Freitag, kurz vor acht Uhr, nahmen 7 Polizisten und Beamte die Frau an deren Wohnort fest.

Aufgeboten war von der inzwischen eingeschalteten Bundesanwaltschaft zusätzlich die Sondereinheit „Tigris“. „Diese Elite-Sondereinheit kommt offiziell bei ‚Schwerstkriminalität‘ und ‚erhöhtem Risiko der Gewaltanwendung‘ zum Einsatz“, schreibt das Blatt.

Handys, Laptops, Dokumente, Fotos – alles mittels Hausdurchsuchung sichergestellt, die junge Frau und Mutter eines damals Vierjährigen abgeführt und ins Gefängnis gesteckt.

Ihr wurde ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Schon am Nachmittag des Freitags kams zur Einvernahme. Die Weltwoche schreibt an dieser entscheidenden Stelle in der ganzen Affäre zwischen oberstem Landesvertreter und junger Künstlerin, die das Blatt „Scarlett Gehri“ nennt:

„Dabei nahm Gehri ihre Erpressung zurück; Berset habe nichts von der Abtreibung gewusst und sie auch nicht dazu genötigt. Sie habe Bundesrat Berset einfach gesagt, ‚dass er die Abtreibungskosten übernehmen solle‘.“

„Sie hätte das Kind auch behalten können, ‚dies wäre aber nicht schön gewesen für ihn‘. Und weiter: ‚Er wollte immer Geschlechtsverkehr ohne Kondom und ohne Schutz.’“

Nach der 180-Grad-Volte in der Einvernahme und unter entsprechendem Druck im Strafverfahren kams später zu einem zivilen Stillschweige-Deal zwischen der Frau und dem Bundesrat.

Würde die Künstlerin dagegen verstossen, müsse sie 20’000 Franken „Konventionalstrafe“ leisten, heisst es in der Weltwoche. Damals verdiente „Gehri“ nach eigener Aussage 3’000 Franken im Monat.

„Die Frau wurde mit der vollen Macht von Alain Bersets Apparat auch finanziell plattgewalzt“, so die Polit-Wochenzeitschrift als Fazit.

Die Künstlerin zeigt sich heute in der Öffentlichkeit. Aber nur Eingeweihte wissen, um wen es sich handelt.

Offenbar trägt sich die Frau mit dem Gedanken, ein Buch über ihre Affäre mit dem grossen Berset zu publizieren. Mindestens ein Verlag schaute sich das Projekt an, ging dann aber nicht weiter darauf ein.

In einer SMS-Antwort nahm die heute Mitte-Dreissigjährige keine Stellung zu entsprechenden Fragen.

Für die Weltwoche ist Bundesrat Berset kaum mehr tragbar. „Die ‚Bereinigung‘ der ausserehelichen Affäre Bersets erzeugte einen hohen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand in der Bundesverwaltung.“

„Auch wurde der Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von amtlichen Limousinen inklusive Chauffeur laut. Die parlamentarische Aufsicht muss im Erpressungsfall Berset tätig werden.“

BLICK: Darum holte Sondereinheit Tigris Schweizer Erpresserin von Berset ab

Die Bedrohung von Bundesratsmitgliedern hat seit Corona stark zugenommen. Aber schon vorher gab es öfter Drohungen. Und einen Versuch, Innenminister Alain Berset zu erpressen. Lange war unklar, ob der Erpressungsversuch mit Drohanrufen aus Deutschland zu tun hat.

Knapp drei Wochen waren es noch zu den Bundesratswahlen, als bei Innenminister Alain Berset (49) am 21. November 2019 das verhängnisvolle E-Mail einging. In einer englischsprachigen Nachricht forderte eine Frau 100’000 Franken vom SP-Bundesrat. Sonst gebe sie Informationen bekannt, die ihm schaden würden. Im Anhang zur Mail fanden sich private Fotos und Korrespondenzen zwischen ihr und dem Innenminister.

Zur selben Zeit waren mehrere Drohanrufe von deutschen Anschlüssen aus eingegangen. Involvierte sprechen von einer «Gefährdungssituation». Es war unklar, ob das Erpresser-Mail damit in Verbindung stand oder nicht.WERBUNG

Strafklage nach Bundesratswahl

Da die Erpresserin aus Bersets persönlichem Umfeld stammte, schaltete der Innenminister gleichentags privat den Berner Anwalt Patrik Eisenhut ein.

Bersets Seite versuchte lange, die Frau von ihrem Vorhaben abzubringen. Am Tag nach der Bundesratswahl legte Bersets Anwalt schliesslich bei der Bundesanwaltschaft Strafklage wegen Erpressung ein.

Die «Weltwoche» hatte vergangenen November bereits über die versuchte Erpressung berichtet. Nun legt das Blatt von SVP-Nationalrat Roger Köppel (56) nach. Dem Magazin liegen eigenen Angaben zufolge die streng unter Verschluss gehaltenen Untersuchungsakten zum Fall Scarlett Gehri vor, wie die «Weltwoche» die Frau mit Pseudonym nennt.Die Sondereinheit Tigris der Bundeskriminalpolizei hielt die Frau in ihrer Wohnung an.ZVGDie Sondereinheit Tigris der Bundeskriminalpolizei hielt die Frau in ihrer Wohnung an.

Laut dem Wochenmagazin hat die Bundesanwaltschaft daraufhin sofort das Abhören von Gehris Smartphone eingeleitet. Am Freitag, 13. Dezember 2019 wurde sie am frühen Morgen vor ihrer Wohnung von Bundespolizisten der Sondereinheit Tigris angehalten. Zu siebt sei die «terrorerprobte Kampfeinheit» in das Haus der Frau eingedrungen, schreibt das Magazin.

Wie Blick-Recherchen zeigen, bestand bei den Behörden zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung noch Unsicherheit darüber, ob die Erpressung nicht doch im Zusammenhang mit den Drohanrufen stand. Denn als die in verschiedenen Sprachen geäusserten Drohanrufe aus Deutschland eingingen, hatte sich die Frau zeitweise in Deutschland befunden.

«Sehr kooperativ»

Dass in einem solchen Fall eine Einsatzgruppe wie die Tigris-Einheit beigezogen wird, sei normal, versichert Cathy Maret, Sprecherin des Bundesamts für Polizei (Fedpol). «Bei der vorliegenden Anhaltung hielten sie sich im Hintergrund und waren selbstverständlich auch nicht in Vollmontur.» Nicht die Spezialkräfte, sondern eine Ermittlerin und ein Ermittler in Zivil hätten die Frau auf der Strasse angesprochen. «Es verlief alles sehr kooperativ», sagt Maret zu Blick.

Die Polizei beschlagnahmte Handys und Computer. Laut «Weltwoche» suchte sie in der Wohnung der Frau auch einen handschriftlichen Brief. Dieser sei allerdings bereits auf der Post gewesen. Aus dem Strafbefehl gegen Gehri, der Blick vorliegt, geht hervor, dass sie die Erpressung abbrechen wollte. Sie hatte Unterlagen wie den Brief an Berset zurückgeschickt. So ist sie auch nur wegen «versuchter Erpressung» schuldig gesprochen worden.

Vorwürfe nicht erhärtet

Im «Weltwoche»-Artikel des früheren SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli (61) werden diverse Vorwürfe erhoben. So habe Berset beispielsweise sein Amt missbraucht und seinen Generalsekretär Lukas Bruhin die private Angelegenheit auf Staatskosten erledigen lassen.

Und laut dem Magazin hat Bersets Anwalt vor Einreichen der Klage einen Psychiater beigezogen. Dieser solle der Frau per Ferndiagnose – ohne auch nur einmal persönlich mit ihr gesprochen zu haben – eine «narzisstische Störung» diagnostiziert haben.

Die Vorwürfe lassen sich kaum stützen. So hat Bruhin wohl etwa zwei Arbeitsstunden fürs Bearbeiten der Erpressung aufgewendet – auch weil man die Verbindung zur Gefährdungslage eruieren musste, sagen zwei Involvierte. Und den Psychiater hatte der Anwalt um eine Einschätzung gebeten, weil der Verdacht bestand, die Frau könnte in einem labilen psychischen Zustand sein. Der Vorwurf, es habe sich um ein Gutachten gehandelt, mit dem die Frau hätte fertiggemacht werden sollen, sei «Bullshit», so einer der beiden Involvierten.

Verfahren möglich

Während das Verfahren wegen Erpressung mit der Verurteilung rechtlich abgeschlossen ist, könnte es wegen des Artikels ein Verfahren geben: «Wer aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch Gesetz oder durch einen gesetzmässigen Beschluss der Behörde als geheim erklärt worden sind, etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft», heisst es im Strafgesetzbuch. Es wird zu untersuchen sein, ob ein Verstoss dagegen vorliegt.

Bei den Behörden bestehen laut Blick-Informationen Anzeichen dafür, dass die Prozessunterlagen vom Fedpol aus an die «Weltwoche» gelangt sein könnten. Erhärte sich der Verdacht, müsse das untersucht werden.

Weiter geht die Geschichte auch politisch. Laut den Zeitungen von CH Media stellt SVP-Nationalrat Alfred Heer (59) in der Geschäftsprüfungskommission (GPK) den Antrag, sich des Falls anzunehmen.

Bundesrat Berset, der Pflichtanwalt der Verurteilten sowie der beigezogene Psychiater wollten sich auf Blick-Anfrage nicht zum Fall äussern. Bersets Verteidiger Eisenhut verweist auf den Strafbefehl, der alle relevanten Unterlagen zum Fall würdige. Und das Innendepartement lässt ausrichten: «Bundesrat Alain Berset wurde Ende 2019 Opfer eines Erpressungsversuchs. Es gibt ein rechtskräftiges Strafurteil zu diesem Erpressungsversuch mit unwahren und ehrverletzenden Behauptungen einer Privatperson gegenüber Bundesrat Berset. Die Täterschaft hat ihre unwahren und ehrverletzenden Aussagen zurückgezogen.»

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