Schweiz

Impf-Diktatur!? Swiss-Airline-Angestellte gehen vor Gericht

Kapitel / Schnellübersicht

Kündigungen wegen Corona-Massnahmen (Diktatur!?)

Die Swiss entlässt Mitarbeitende, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen. Das wollen diese nicht hinnehmen und drohen mit Rechtsmitteln.

Wer im Flugzeug arbeiten will, muss geimpft sein: Die Swiss entlässt Kabinen- und Cockpit-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die sich gegen die Corona-Impfung wehren.

Für die meisten Menschen ist die ausserordentliche Lage vorbei. Nicht so für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Swiss: Die Fluggesellschaft will jene Leute aus der Kabine und dem Cockpit entlassen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen. Was der Geschäftsführer Dieter Vranckx im letzten Sommer angekündigt hat, wird nun umgesetzt: Erste Kündigungen wurden ausgesprochen. (Lesen Sie zum Thema: Ungeimpfte fliegen bei der Swiss raus) «»

Doch nicht alle Betroffenen wollen diese einfach hinnehmen. «Einige werden die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten», sagt Philipp Gut. Der ehemalige «Weltwoche»-Autor und pointierte Kritiker der Schweizer Corona-Politik ist Verantwortlicher für Kommunikation bei Airliners for Humanity. Der Verein, der laut eigenen Angaben über 200 Mitglieder hat – mit vollem Namen steht indes niemand hin –, setzt sich gegen den Impfzwang beim fliegenden Personal ein. 

«Null Kompromissbereitschaft des Management»

«Das Impfobligatorium war von Anfang an fragwürdig – juristisch, betriebswirtschaftlich, operationell, medizinisch und menschlich», sagt Gut. Umso unverständlicher sei, dass die Swiss-Geschäftsleitung «auch nach dem Ende der Corona-Massnahmen eisern an der Massnahme festhält und nicht geimpften Angestellten kündigt». Sogar innerhalb des Lufthansa-Konzerns stehe die Swiss mit ihren strikten Vorgaben allein da.  

Ende Jahr hätten Schlichtungsverhandlungen stattgefunden. Ohne Erfolg: «Das Swiss-Management zeigte null Kompromissbereitschaft.» So sei etwa der Vorschlag abgelehnt worden, Ungeimpfte auf den paar wenigen problematischen Strecken nicht einzusetzen. Weltweit gebe es schliesslich bloss einzelne Destinationen, die eine Impfpflicht für das Flugpersonal verlangen: Hongkong etwa und Montreal. Und Hongkong fliege die Swiss gar nicht mehr an.

Fast alle Besatzungsmitglieder hätten im vergangenen Jahr ein Impfzertifikat eingereicht, sagt Swiss-Mediensprecher Michael Stief: Die Pilotinnen und Piloten seien «nahezu alle geimpft». Und bei der Kabinenbesatzung liege der Wert jener, die kein Zertifikat eingereicht haben, im einstelligen Prozentbereich. Diese Besatzungsmitglieder würden bereits seit Dezember nicht mehr im Flugbetrieb eingesetzt. Wie Swiss-Geschäftsführer Vranckx in der Sendung «Eco» auf SRF sagte, droht insgesamt 150 Personen die Kündigung. 

«Die Gewerkschaften lassen die Betroffenen vollständig im Stich.»

Das Impfobligatorium für das fliegende Personal sei zum einen zur Gesundheitsvorsorge eingeführt worden, führt Stief aus: Die Impfung biete den besten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und werde von den Fachbehörden empfohlen. Zum anderen führt er organisatorische Gründe an: Airlines seien besonders betroffen von Einreiserestriktionen. Diese könnten sich mitunter kurzfristig verändern. Die Einsatzplanung werde zu komplex, wenn zwischen geimpften und ungeimpften Besatzungsmitgliedern unterschieden werden müsse. Zudem würden die Mitarbeitenden dadurch ungleichbehandelt. «Um einen geordneten Flugbetrieb sicherzustellen, ist es essenziell, vorausschauend zu planen und flexibel auf Veränderungen, etwa bezüglich Einreisebestimmungen, reagieren zu können.» 

Von Kapers und Aeropers im Stich gelassen

Der Sprecher des Vereins Airliners for Humanity greift auch die Gewerkschaften an: «Kapers und Aeropers lassen die von der Kündigung betroffenen Kolleginnen und Kollegen praktisch vollständig im Stich». Der Verein springe in die Bresche und tue, was die Gewerkschaften unterliessen. 

Philipp Gut: «Sie stützen grundsätzlich den fragwürdigen Entlassungskurs des Managements – statt sich für den Erhalt der Arbeitsplätze und für eine menschliche Firmenkultur einzusetzen.»

Das will man bei den Gewerkschaften so nicht stehen lassen. «Wir setzen uns konsequent für unsere Mitglieder ein und unterstützen sie, wo wir können», sagt Jörg Berlinger, Mediensprecher von Kapers, der Gewerkschaft des Kabinenpersonals. Alle Mitglieder hätten etwa Anrecht auf eine externe Rechtsberatung. Dort werde die Situation detailliert analysiert. Gemeinsam mit der Rechtsschutzversicherung werden die Erfolgsaussichten einer Klage eruiert. Und Thomas Steffen von der Pilotengewerkschaft Aeropers betont: «Wir werden die betroffenen Mitglieder bei der Wahrung ihrer im Gesamtarbeitsvertrag festgelegten Rechte im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.» 

Erfolgschancen für die Entlassenen vor Gericht schwer abzuschätzen

Wie hoch die Erfolgschancen für die Entlassenen vor Gericht sind, ist schwer abzuschätzen. Die Richterinnen und Richter müssten klären, ob die Gesamtarbeitsverträge oder andere Gesetze ein Impfobligatorium zulassen. Sie müssten eruieren, wie gross die Einschränkungen im Fluggeschäft sind, wenn sich einzelne Personen nicht impfen lassen. Schliesslich müssten sie abwägen, ob diese Punkte den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit rechtfertigen.

Schon seit langem kann die Swiss ihren Angestellten Impfungen «diktatorisch» vorschreiben. So steht es in den Gesamtarbeitsverträgen mit dem Kabinen- wie auch dem Cockpitpersonal.

Da in einigen südlichen Ländern eine entsprechende Impfung obligatorisch ist, musste sich das fliegende Personal schon bisher gegen Gelbfieber impfen lassen. Der Artikel zum Thema Impfen sei indes keine ausreichende Grundlage für ein Covid-Impfobligatorium, sagt Thomas Steffen. «In Kombination mit der Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Massnahme ist er aber eine wichtige Ergänzung.»

Die beiden Impfungen liessen sich nicht miteinander vergleichen, moniert Philipp Gut. «Der Gelbfieber-Impfstoff ist jahrzehntelang erprobt. Gegen Corona wird hingegen ein experimenteller Impfstoff mit provisorischer Zulassung eingesetzt.» Er führt Fälle schwerer Nebenwirkungen an. Gerade im sicherheitsrelevanten Flugbereich dürfe nicht experimentiert werden. Und er gibt sich überzeugt: «Für das Impfobligatorium mit den nur bedingt zugelassenen Impfstoffen besteht in den Gesamtarbeitsverträgen keine vertragliche Grundlage.»

Auszüge | Quellen | Kooperationen

Wolf-Medien bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, Sie können sich jedoch abmelden, wenn Sie möchten. Akzeptieren mehr

× < class='eael-toc-title'>Kapitel / Schnellübersicht