Sozialsystem-Schweinerei Sozial Schweiz

KESB-Schutz Schweiz

Von der KESB eingesetzte Berufsbeistände …

  • … platzieren ältere Menschen mit physischer Gewalt und gegen ihren Willen im Altersheim oder im Pflegeheim, ohne Alternativen zu nutzen, obwohl sich Angehörige für bessere Lösungen einsetzen.
  • … räumen Wohnungen. Als der Betroffene in einem Beispiel Recht bekommt, ist der Inhalt der Wohnung schon entsorgt und alle persönlichen Gegenstände sind weg.
  • … verkaufen Häuser gegen den Willen der Betroffenen, in einem Beispiel weit unter dem Versicherungs-wert. Die eigene Familie durfte das Elternhaus aber nicht für die fast erwachsenen Kinder selber kaufen.
  • … „verwalten“ Vermögen, oft ohne dafür qualifiziert zu sein. In diversen Fällen mit grossem Verlust, der hätte vermieden werden können.
  • … verkaufen Familienunternehmungen. Beispielsweise eine Schreinerei eines Urteilsunfähigen, gegen den Willen der Familie, unprofessionell und weit unter Wert.

Barbara Keller-Inhelder, Präsidentin KESB-Schutz

«In der ganzen Schweiz gibt es geeignete KESB-Mitarbeitende, die sehr gute Arbeit leisten. Ihnen gebührt grosse Wertschätzung.

Leider gibt es aber auch ungeeignete KESB-Mitarbeitende. Unter der neuen Gesetzgebung können diese mit praktisch uneingeschränkter Macht – wie sie keine andere Behörde kennt – ungerechtfertigt in die persönliche Freiheit von Menschen eingreifen und   deren Leben zur Hölle machen.»

Vorsorgeauftrag

Wie kann ich mich davor schützen, dass die KESB über mich, meine Person, meinen Aufenthaltsort, mein Vermögen oder sogar über meine Familienunternehmung verfügt? Erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag!

CHECKLISTE: Bei Vorsorgeauftrags beachten !

  • Unter der aktuellen Gesetzgebung kann die KESB entscheiden, ob der von Ihnen eingesetzte Vorsorgebeauftrage «geeignet» ist. Sie kann sich über Ihren Wunsch hinwegsetzen. Wir empfehlen daher, mindestens einen bis zwei Ersatzbeauftragte einzusetzen. Es ist schwieriger zu begründen, warum sämtliche gewünschten Vorsorgebeauftragten nicht genehm sein sollen.
  • Junge Eltern sollten ihre Vorsorgeaufträge absprechen und idealerweise beide dieselben Vorsorgebeauftragten/Beistände für ihre unmündigen Kinder einsetzen: Jeweils den anderen Elternteil und einen privaten Beistand, plus Ersatzbeistand, aus dem nahestehenden Umfeld.
  • Der Vorsorgeauftrag sollte amtlich beurkundet werden.
  • Der Vorsorgeauftrag im Original sollte an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden – er muss im Ernstfall sofort auffindbar sein.
  • Die eingesetzten Vorsorgebeauftragten sollten eine Kopie des Vorsorgeauftrags bekommen. Aber ACHTUNG: Eine Kopie eines handschriftlich verfassten Vorsorgeauftrags allein, ohne das Original, hat keine Rechtswirkung.
  • Halten Sie Ihre besonderen Wünsche in Ihrem Vorsorgeauftrag fest: Wo möchten Sie leben? Wer soll sich um Ihr Haustier kümmern? Was soll mit Ihrer Liegenschaft geschehen? Welche anderen besonderen Wünsche haben Sie?
  • Der Vorsorgeauftrag ist eine wichtige Sofortmassnahme, er schützt Sie aber nur bedingt. Die Eidgenössische Volksinitiative «Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen (Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative)» will die Macht der KESB einschränken und den Normalfall wieder zum Normalfall machen.

Hilfe für die Errichtung eines Vorsorgeauftrags

  • Beim Amt für Handelsregister und Notariate (Amtsnotariat) in Ihrer Nähe
  • Bei Rechtsanwälten, bei Ihrer Bank, bei Ihrer Versicherung
  • Unter  «Kanton St. Gallen / Amt für Handelsregister und Notariate / Merkblatt Vorsorgeauftrag» finden Sie nützliche Informationen und einen Mustervorsorgeauftrag:
  • Unter www.pirmin-schwander.ch finden Sie einen detaillierten Muster-Vorsorgeauftrag
  • FDP Nationalrat Marcel Dobler hat einen e-Vorsorgeauftrag entwickelt: Unter www.e-vorsorgeauftrag.ch finden Sie Hilfe, wenn Sie sich gerne im Internet bewegen

https://www.kesb-schutz-schweiz.ch/

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